Gastbeitrag von RA Prof. Reuter im Handelsblatt vom 29.10.2019: Unternehmenssanktionen treffen die Falschen - oder: Die Bundesjustizministerin und Perserkönig Xerxes

Etwa 480 v. Chr. setzt ein Sturm dem Heer des Perserkönigs Xerxes schwer zu, als es auf dem Griechenland-Feldzug den Hellespont überquert. Der Despot ließ daher die hochschlagenden Wellen der Meerenge zur Strafe mit 300 Rutenschlägen züchtigen. Jetzt legt Bundesjustizministerin Lambrecht den Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz vor: Dort werden juristische Personen („Verbände“) mit drastischen Geldbußen für Straftaten belegt, die Manager aus dem Unternehmen heraus begehen. Das ist ebenso sinnlos und trifft obendrein die Falschen.

Unternehmen können für Straftaten ihrer Manager bisher nur per Ordnungswidrigkeit mit begrenztem Bußgeldrahmen geahndet werden. Jetzt soll der Sanktionsrahmen für größere Unternehmen auf 10 Prozent des Konzernumsatzes angehoben werden. Ferner sollen Unternehmen für derartige Straftaten ihrer Manager grundsätzlich immer verfolgt werden, nicht mehr nur, wenn dies den Ermittlungsbehörden angemessen erscheint. Mit alledem sollen juristische Personen „empfindlich“ getroffen und rechtstreue Wettbewerber geschützt werden. Der Gesetzentwurf verweist zudem auf eine breite rechtspolitische Tendenz zu Unternehmenssanktionen in der EU und ihren Mitgliedstaaten.

All‘ dies überzeugt nicht: Mit der Buße will der Staat Verhalten steuern, also abschrecken. Ein „Verband“ (AG, GmbH, KG etc.) ist aber nur ein Stapel Papier beim Notar. Papier lässt sich nicht steuern – ebenso wenig wie die Wellen des Hellespont. Wirtschaftlich treffen Unternehmenssanktionen nicht die Handelnden, sondern die Anteilseigner; sie zahlen die Zeche. Dass es sinnlos ist, Unternehmen über die Anteilseigner steuern zu wollen, zeigt sich in der Aktiengesellschaft am deutlichsten: Das Gesetz schneidet sie von der Geschäftsführung ab. Mit Hauptversammlungs-Reden lässt sich nicht für Compliance sorgen. Dennoch sind die Aktionäre das Ziel: Gerichte verweigern Unternehmen derzeit den Regress gegen die Verantwortlichen; sie können sich gegen die Bußen auch nicht versichern. Hieran ändert der Gesetzentwurf – bezeichnenderweise – nichts.

Unternehmenssanktionen treffen daher bewusst die Falschen. Das ist Sippenhaft. Die aber verbietet die Verfassung aus gutem Grund. Obendrein schützt das Bundesverfassungsgericht die Aktie – und besonders stark, wo sie persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert. Die Investition in Aktien dient der Altersvorsorge und sichert damit persönliche Freiheit. Das gilt nicht für Richter und andere Beamte – deren Altersvorsorge speist sich aus dem Steueraufkommen der Gemeinschaft. Für Lebensversicherer, Versorgungswerke, Rentenkassen, Selbständige und Freiberufler ist der freiheitssichernde Charakter der Aktienanlage demgegenüber zentral. Die (von Deutschland unterstützte) Niedrigzinspolitik der EZB treibt sie in die Aktienanlage.

Weil sie die Falschen treffen, verfehlen Unternehmensbußen auch ihren Zweck, Verhalten zu steuern: Nach der Monopolkommission ist es „zweifelhaft, ob selbst eine drastische weitere Erhöhung der verhängten Geldbußen zu einem ausreichend tief greifenden Bewusstseinswandel führen wird“. Sie empfiehlt, die Handelnden stärker ins Visier zu nehmen. Entsprechend geben die USA, das klassische Land der corporate fines, der Suche nach den individuell Verantwortlichen heute wieder erste Priorität. Deutsche Studien zeigen, dass Unternehmensbußen die schwarzen Schafe unter den Managern nicht von ihren Taten abhalten. Deren Triebfedern liegen anderswo. Die deutsche Justizministerin arbeitet also mit überholten kriminologischen Prämissen. Ganz verwerflich wird es, wo der Staat Verbände aus fiskalischen Gründen straft; den Landesjustizministern ist das nicht fremd.

Hohe EU-Unternehmensbußen sind kein Vorbild: Dass sie ständig steigen, belegt ihre Vergeblichkeit und zwingt dazu, auch dort endlich die Grundrechte der Anteilseigner in den Blick zu nehmen. Eine klare deutsche Position wird auch in der EU gehört: Sippenhaft ist ein ernstes Thema.

Kurz: Die Sanktionierung der Falschen ermöglicht es den wahren Übeltätern, sich ins Fäustchen zu lachen, verbittert die grundlos Betroffenen und untergräbt den Rechtsfrieden. Die Justizministerin lässt nicht nur, wie Despot Xerxes, die Wellen auspeitschen, sondern obendrein die Bootsbesitzer. Richtiger wäre es, die Justiz besser auszustatten und geltende Gesetze straffer umzusetzen.

Auch die Justizministerin hat Zweifel an ihrem Vorhaben. Denn sie nimmt hoheitliches Handeln von der Sanktionierung aus: Behördenversagen wie in Lügde, Bremen oder bei den Brandenburger Krebsmedikamenten bleiben dort auf Verbandsebene also ungesühnt, obwohl das dortige Leid die Dieselkrise in den Schatten stellt. Das unterstreicht: Der Gesetzgeber sollte von Unternehmenssanktionen absehen. Mindestens sollten sie Pflichtverletzungen der Anteilseigner voraussetzen, wenn sie schon die Zeche zahlen sollen.

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