Reform des Unternehmenssanktionsrechts

Interview von Gabor Steingart im Morning Briefing vom 07. Mai 2020 mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Reuter, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten (164)

Die Justizministerin hat vor kurzem den Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie Unternehmen stärker für Rechtsverstöße sanktionieren will. Ein früherer Gesetzentwurf war stark kritisiert worden, weil er Unternehmen auch dann straft, wenn sie angemessene Compliance-Anstrengungen unternommen haben, weil er die Falschen trifft, nämlich Aktionäre und Mitarbeiter, weil er die Unternehmen faktisch zwingt, sich den Staatsanwaltschaften auszuliefern, weil auch Auslandstaten nach deutschem Recht beurteilt werden und weil der Strafrahmen viel zu hoch ist. Der neue Gesetzentwurf ändert hieran praktisch nichts. Darauf hatte Prof. Christian Strenger in Gabor Steingarts Morning Briefing erklärt, warum das Vorhaben ein Stück Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wegbricht. Dies führte zu Einwänden des Justizministeriums. Im Interview mit Rechtsanwalt Prof. Alexander Reuter geht Gabor Steingart den Einwänden des Justizministeriums nach.

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Konferenz Verbandssanktionen am 27.11.2019 in Berlin

Am 27.11.2019 veranstalteten GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, der Berufsverband der Compliance Manager, das Deutsche Aktieninstitut, der Verband der Chemischen Industrie und die WirtschaftsWoche eine Konferenz in Berlin, in der das Vorhaben der Großen Koalition diskutiert wurde, ein „Verbandssanktionengesetz“ zu erlassen. An der Diskussion nahmen die zuständigen rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen CDU, CSU, SPD und FDP sowie Vertreter der Wirtschaft und anwaltlichen Praxis teil. Vorträge und Diskussionen haben eine ganze Reihe von Unvereinbarkeiten des Vorhabens mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundrechtsschutz für Mitarbeiter und Anteilseigner, Rechtsstaatlichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Doppelbestrafung etc.) und von Brüchen im Entwurf zu Tage gefördert. Die rechtspolitische Diskussion wird sich daher zu Beginn des neuen Jahres vermutlich intensivieren. Mehrfach wurde der Ruf laut, anstelle eines neuen und komplizierten Gesetzes (das auch im Zusammenspiel mit den weiterbestehenden Vorschriften von StGB/StPO und OWiG schwer handhabbar ist) das OWiG zu novellieren und dabei bewährten Vorbildern wie der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht zu folgen. Der Blog-Beitrag skizziert zum einen die Schlußfolgerungen, die sich aus der Diskussion herauskristallisieren lassen (Teil A), und zum anderen die Diskussion, gegliedert nach den besprochenen Themenkreisen (Teil B).

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Gastbeitrag von RA Prof. Reuter im Handelsblatt vom 29.10.2019: Unternehmenssanktionen treffen die Falschen - oder: Die Bundesjustizministerin und Perserkönig Xerxes

480 v. Chr. setzt ein Sturm dem Heer des Perserkönigs Xerxes schwer zu, als es auf dem Griechenland-Feldzug den Hellespont überquert. Der Despot ließ daher die hochschlagenden Wellen der Meerenge zur Strafe mit 300 Rutenschlägen züchtigen. Jetzt legt Bundesjustizministerin Lambrecht den Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz vor: Dort werden juristische Personen („Verbände“) mit drastischen Geldbußen für Straftaten belegt, die Manager aus dem Unternehmen heraus begehen. Das ist ebenso sinnlos und trifft obendrein die Falschen.

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Compliance und Unternehmenssanktionen: BMJV Lambrecht stellt Gesetzentwurf vor - Interview der WirtschaftsWoche mit RA Reuter

Am 22.08.2019 stellte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Lambrecht, den Gesetzentwurf vor, mit dem sie das im Koalitionsvertrag von März 2018 vereinbarte Vorhaben der Großen Koalition umsetzen will, Unternehmenssanktionen zu verschärfen. Hiergegen regt sich Widerspruch. Der stv. Chefredakteur der WirtschaftsWoche, Hauke Reimer, führte zu dem Vorhaben ein Gespräch mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Reuter, Köln. Im Gespräch beleuchtet Prof. Reuter das Vorhaben kritisch, weil Unternehmenssanktionen seines Erachtens die Falschen treffen, Compliance nicht stärken und verfassungswidrig sind; er wirbt für sein Konzept, das den Plänen der Großen Koalition eine Brücke in die Verfassungskonformität schlagen soll.
Prof. Reuter ist Rechtsanwalt und Partner bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten. Zu seinen Schwerpunkten gehören Gesellschaftsrecht, Compliance und die damit verbundenen Haftungs- und Regressfragen.

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Diskussionsvorschlag: Für eine stärkere Berücksichtigung der Grundrechte der Anteilseigner bei Unternehmenssanktionen

Konzeptvorschlag für ein verfassungsgetreueres Recht der Unternehmenssanktionen:

Unternehmenssanktionen treffen der Sache nach die Anteilseigner. Die Anteilseiger tragen – insbesondere (aber nicht nur) in börsennotierten Aktiengesellschaften – für Rechtsverstöße, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden, keine Verantwortung. Sie können solche Rechtsverstöße nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung (§ 76 AktG) auch nicht verhindern. Unternehmenssanktionen können daher bei den Anteilseignern keine spezial- oder generalpräventive Wirkung entfalten. Damit sind sie ungeeignet, die Sanktionsziele des Gesetzgebers zu erreichen, und verstoßen gegen die – vom Bundesverfassungsgericht anerkannten – Grundrechte der Anteilseigner.

Unternehmenssanktionen (Bußgelder oder Strafen) setzen daher voraus, dass die Rechtsverstößen den Anteilseignern zugerechnet werden können. Hierfür wird ein Konzeptvorschlag unterbreitet, der sich auf das im Delikts- und Strafrecht allgemein anerkannte Delegationsprinzip stützt. Der Vorschlag hat zum Ziel, die (Verfassungs-)Gerechtigkeit bei Unternehmenssanktionen zu erhöhen, die Rechtssicherheit für Organmitglieder und D&O-Versicherer zu vergrößern und die Präventionswirkung der Sanktionen zu verstärken.

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