Compliance und Manager-Haftung: Legalitätspflicht besteht nach BGH nicht gegenüber Dritten
veröffentlicht am 06.09.2019
Aus Compliance-Sicht interessant ist die Entscheidung des BGH vom 7. Mai 2019 (Az. 6 ZR 512/17). In der Entscheidung bestätigt der BGH, dass der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet ist, „dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt“ (Legalitätspflicht). Der BGH hat aber verneint, dass diese Pflicht auch gegenüber einem Vertragspartner der GmbH besteht.