Reform des Unternehmenssanktionsrechts

Unternehmensinterne Ermittlungen: Erste Konkretisierungen der Umsetzung des Koalitionsvertrages sickern durch

Die Große Koalition plant bekanntlich, das Recht der Unternehmenssanktionen zu novellieren. Zu ihren Plänen gehört auch eine Regelung für unternehmensinterne Ermittlungen. Im Koalitionsvertrag vom März 2018 heißt es dazu: „Es sollen gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der dabei gewonnenen Erkenntnisse gesetzt werden. Die Durchsuchungsmöglichkeiten und Beschlagnahme im Zusammenhang mit „Internal Investigations“ sollen gesetzlich geregelt werden.“ Dabei handelt es sich um eine vielschichtige Aufgabe, weswegen der Gesetzgeber erwogen hat, die unternehmensinternen Untersuchungen getrennt und später zu regeln, um dadurch Zeit zu gewinnen. Hierzu kommt es aber offenbar nicht; vielmehr sickern erste Konkretisierungen der Umsetzung des Koalitionsvertrages in diesem Punkt durch.

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Sind Unternehmensbußgelder verfassungswidrig?

Krisen, Kartelle, Pflichtverstöße – bei Wirtschaftsskandalen werden Unternehmen nicht nur an den Pranger gestellt, sondern mit immer drakonischeren Bußgeldern überzogen. Dies wird vielerorts als richtig empfunden: Der Bundesgerichtshof will z.B. auf Kartellverstöße mit „einer auch für Großunternehmen empfindlichen Geldbuße“ antworten.

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