Die Erschöpfung der D&O-Versicherung – OLG Frankfurt setzt im Wirecard-Fall allgemeine Regeln für die Praxis
veröffentlicht am 02.02.2025
Der Fall Wirecard wirft verwickelte Haftungsfragen auf. Nicht minder schwierig ist das Terrain der D&O-Versicherung, auf dem der frühere Vorstandsvorsitzende Markus Braun bereits mehrere Gerichtsverfahren angestrengt hat. Von allgemeinerem Interesse für D&O-Versicherer ist aber ein neues, ausführliches Urteil des OLG Frankfurt zur Klage eines anderen Wirecard-Managers, nämlich des früheren Leiters der Wirecard-Buchhaltung, der die Kosten für seine Rechtsverteidigung und für Public Relations – Berater erstattet bekommen wollte. Das OLG Frankfurt wies die Klage gegen den Versicherer ab, weil die Deckungssumme ausgeschöpft war, und spricht in seinem Urteil zentrale deckungsrechtliche Fragen an, insbesondere, wie Deckungssummen zu verteilen sind, wenn sie nicht ausreichen, alle Schäden zu decken. Ein Teil der abgehandelten Fragen stellt sich in der Praxis oft und ist neuralgisch. Das Urteilwird daher auf unserem Blog skizziert, auch wenn das OLG die Revision zugelassen hat, das letzte Wort also noch nicht gesprochen ist.