Verbessern Unternehmensstrafen die Compliance? Empirische Befunde mit verfassungsrechtlichen Konsequenzen
veröffentlicht am 24.11.2020
Bekanntlich ist der Unterzeichner der Ansicht, dass die von der Großen Koalition geplanten Unternehmensstrafen die Falschen treffen und die Grundrechte der Aktionäre verletzen (vgl. die gemeinsame Stellungnahme mit Herrn Prof. Strenger und Frau Prof. Redenius-Hövermann gegenüber dem Bundesministerium der Justiz, ZIP 2020, 1160).
Neben den rechtlichen Erwägungen, aus denen sich die Ungeeignetheit und damit Verfassungswidrigkeit des Vorhabens ergibt, beruhen die Überlegungen der Großen Koalition auf veralteten empirischen Prämissen. Dies zeigen die Befunde der neueren empirischen Forschung. Der nachfolgende Beitrag stellt diese Befunde zusammen und verdeutlicht, dass dem Vorhaben die Evidenzbasis fehlt. Dies bestärkt, dass Unternehmenssanktionen die Grundrechte der Anteilseigner verletzen. Eine ausführlichere Darstellung des Themas findet sich bei Reuter, EU Corporate Fines Hit the Wrong and Fail their Purpose, European Criminal Law Review (EuCLR), Jg. 10 (2020), S. 365 ff., DOI: 10.5771/2193-5505-2020-3-365.